Drucken

Was tun im Fall von dubiosen Geschäftsanfragen?

Betrugsversuche aus Afrika zielen schon lange nicht mehr nur auf Privatpersonen. Auch Unternehmen sind Adressaten von dubiosen Geschäftsanfragen, wie ein aktuelles Beispiel stellvertretend für einige andere zeigt. Das ist auch deshalb sehr ärgerlich, weil auch viele seriöse Angebote existieren, die unter den kriminellen Methoden leiden.

Im angesprochenen Beispiel hatte ein vermeintlicher Geschäftsmann aus Ghana eine Firma aus Nordrhein-Westfalen mit der Offerte kontaktiert, ein Geschäft mit den ECOWAS (Economic Community of West African States) Staaten vermitteln zu können. Nachdem das Unternehmen Interesse signalisierte hatte, erhielt es den Entwurf eines Vertrages über den Kauf von bestimmten Produkten seines Sortiments im Wert von fast einer halben Million Euro. Der Vertragsentwurf wies offiziell aussehende Logos auf, die u.a. den Schriftzug „ECOWAS“ beinhalteten. Unterzeichnen sollten auf Seiten des Käufers der „Honorable President of the Contract Award Committee Board“ und hohe Beamte, auf Seiten des Verkäufers der „President“ der deutschen Firma. Der Vertragsentwurf sah es vor, dass der Käufer zahlt und der Verkäufer erst nach Erhalt der kompletten Kaufsumme die gekaufte Ware auf den Weg bringt.

Zu einer Unterzeichnung des Vertrages und Leistungen kam es jedoch nicht, da das Unternehmen u.a. nach Konsultation der Industrie- und Handelskammern und des Auswärtigen Amtes die Geschäftsanfrage als unseriös einstufte. Die Firma hatte vor allem die fehlenden Nachfragen des Kaufinteressenten zu den genauen Spezifikationen der zu kaufenden Produkte sowie die durch ihn nicht geführten Preisverhandlungen stutzig gemacht. Merkwürdig erschien auch, dass angeblich eine Regionalorganisation wie die tatsächlich existierende ECOWAS, ein Gebilde in etwa vergleichbar mit der Europäischen Union, einen derartigen Auftrag offenbar ohne Ausschreibung vergeben wollte.

Der geschilderte Fall weist Merkmale auf, die charakteristisch sind für eine unter der Bezeichnung „Nigeria-Connection“ bekannt gewordene Betrugsmasche: Ein häufig in Westafrika sitzender Betrüger kontaktiert eine z.B. in Deutschland sitzende Privatperson oder Firma, um diese unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Vorleistung auf einen versprochenen, vermeintlichen Vorteil bzw. auf ein in Aussicht gestelltes, angebliches Geschäft zu bewegen. Auf diese Vorleistung(en) hat es der Betrüger in der Regel abgesehen.

Eine solche Masche läuft häufig wie folgt ab: Der Betrüger spricht sein (potenzielles) Opfer per Fax, E-Mail oder Post unter Verwendung offiziell aussehender Dokumente an. Dabei gibt er sich als hochrangiger Vertreter einer tatsächlich bestehenden oder fiktiven internationalen Organisation, Regierung oder Firma aus. Der vom Betrüger verwendete Name kann der einer real existierenden (und damit recherchierbaren) Person sein und muss nicht notwendigerweise „afrikanisch“ klingen. Es kommt vor, dass er seine Anfrage in schlechtem, fehlerhaftem Englisch verfasst, obwohl er vorgibt, aus einem Land wie Nigeria oder Ghana zu kommen, in dem Englisch Amtssprache ist.

betrugsmaschen_anzeichen_140728

Signalisiert das Opfer Interesse an dem angebotenen Geschäft, wird es danach vom Betrüger zu bestimmten Vorleistungen aufgefordert. Eine solche Vorleistung kann z.B. in der Forderung liegen, vorab (umfassende) Muster der bestellten Ware zu liefern. Nicht selten erfolgen auch Forderungen nach Zahlung angeblich fälliger Import-, Warenprüfungs-, Dokumentenbeschaffungs- oder auftretender Anwaltsgebühren. Auch kommt es vor, dass der Betrüger die Übernahme der Kosten von Flugtickets und Hotelübernachtungen erbittet, die dadurch entstehen, dass er den angeblichen Geschäftsabschluss persönlich in Deutschland tätigen möchte. Diese Aufzählung bekannt gewordener Vorleistungen ist nicht abschließend. Im Visier des Betrügers können aber auch die Unterschrift und das Firmenlogo seines Opfers sein, um diese für weitere kriminelle Geschäfte zu missbrauchen. Eine solche Gelegenheit eröffnet z.B. die Bitte des Betrügers nach Übermittlung eines vom Opfer auszustellenden Visumseinladungsschreibens. Ist die Vorleistung durch den Betrogenen erfolgt, ist sein Schaden in der Regel irreparabel eingetreten.

betrugsmaschen_verhalten_140728

Natürlich ist nicht jeder aus Afrika angetragenen Geschäftsbeziehung, die den zuvor geschilderten Merkmalen einer Betrugsmasche ganz oder teilweise entspricht, zwangsläufig eine kriminelle Intention zu unterstellen. Vielmehr sollten wahrgenommene Ähnlichkeiten zur vermehrten Vorsicht und sorgfältigen Prüfung der Anfrage führen. Dabei können neben den Industrie- und Handelskammern vor allem die Deutschen Botschaften und die deutschen Auslandshandelskammern in den afrikanischen Ländern sowie die deutschen Polizeibehörden (präventiv) helfen.

Im Übrigen gilt: Auch bei Geschäften mit Afrika finden die aus Geschäften mit anderen Weltregionen bekannten Regeln und Methoden Anwendung. Im hier beschriebenen Fall der nordrhein-westfälischen Firma war es vor allem das untypische Vorgehen des vermeintlichen Käufers (Vorlage eines unterschriftsreifen Kaufvertrages über eine halbe Million Euro ohne vorherige Besprechung der genauen Produkteigenschaften und Nachverhandlungen), welches das Unternehmen zur kritischen Hinterfragung der Anfrage veranlasste.

Bekannte Betrugsmaschen

… für die Galerieansicht auf die Grafik klicken.

Anlaufstellen:

Weiterführende Informationen zu Betrugsversuchen:

Weitere Artikel zum Thema mit u.a. einer Datenbank mit verdächtigen Geschäftsanfragen aus Afrika:

2 Gedanken zu “Was tun im Fall von dubiosen Geschäftsanfragen?

  1. Besten Dank für die bittere Erfahrung einer nordrhein-westfälischen Firma! Aus Fehlern wird man klug! Die Tipps zum richtigen Verhalten bei den dubiosen Geschäftsanfragen werden wir in Gebrauch nehmen. Vor Schäden soll man sich doch schützen.

  2. Pingback: Es gibt keine seriösen Anfragen von „Unbekannt“ - IHK Subsahara-Afrika-Blog | IHK Subsahara-Afrika-Blog

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Hinweis:
Bitte beachten Sie unsere Blogregeln. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihres Kommentars. Je nach Inhalt behalten wir uns vor, von einer Veröffentlichung abzusehen. Mit dem Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der Veröffentlichung auf dieser Website zu. Auf Wunsch des Absenders können Kommentare auch wieder gelöscht werden. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an den Administrator.