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Bundesregierung erweitert Exportabsicherung für Subsahara-Afrika

Für deutsche Unternehmen ergeben sich seit kurzem dadurch neue Liefermöglichkeiten nach Afrika, dass die Absicherungsmöglichkeiten für Exporte in die Region ausgedehnt wurden. In einzelnen Ländern südlich der Sahara können nun auch Geschäfte mit öffentlichen Bestellern durch sogenannte Hermesdeckungen abgesichert werden. Dies war bislang nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.

In der Vergangenheit sicherte die Bundesregierung in vielen Ländern Afrikas ausschließlich Geschäfte mit privaten Bestellern und nur zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen ab. Absicherungen für Exportlieferungen an den öffentlichen Sektor waren dagegen nur in Ausnahmefällen möglich. Viele Aufträge in der Region werden allerdings entweder direkt vom Staat oder von staatlich kontrollierten Unternehmen vergeben. Mit den staatlichen Exportkreditgarantien können deutsche Unternehmen das Potenzial vor Ort besser nutzen und an Großprojekten partizipieren.

Seit Dezember 2014 können nun Lieferungen und Dienstleistungen an öffentliche Auftraggeber in den Ländern Äthiopien, Ghana, Mosambik, Nigeria und Tansania durch Hermesdeckungen zu mittel- und langfristigen Zahlungsbedingungen abgesichert werden. Deutsche Exporteure können so ihre Geschäfte vor politischen oder wirtschaftlichen Risiken in den betreffenden afrikanischen Staaten absichern. Neben der Insolvenz des Auftraggebers gehören zu den abgesicherten Risiken unter anderem auch Devisenknappheit und Zahlungsverbote sowie kriegerische Ereignisse oder Unruhen. Investitionen mit längeren Laufzeiten oder Geschäfte mit Märkten mit erhöhten Risiken bleiben für mittelständische Unternehmen oft nur mit staatlicher Unterstützung kalkulier- und realisierbar. Durch die Erweiterung der Deckungspolitik auf die fünf subsaharischen Staaten ergeben sich für deutsche Unternehmen neue Möglichkeiten.

Die Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit ist Voraussetzung für die Übernahme einer Hermesdeckung. Über die Indeckungnahme eines Exportgeschäfts entscheidet der Interministerielle Ausschuss (IMA) im Auftrag der Bundesregierung. Neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gehören dem Ausschuss auch das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an. Mit der Abwicklung der Exportkreditgarantien ist die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA und die PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG beauftragt. Da die Euler Hermes federführend dabei ist, hat sich der Begriff “Hermesdeckungen” etabliert. Die beiden Gesellschaften beraten Exporteure und bereiten ihre Anträge für die Entscheidung der Bundesregierung auf. Nach der Übernahme der Deckung stehen sie den Deckungsnehmern beratend zur Seite und wickeln die Entschädigungen ab, falls es zu Forderungsausfällen kommt.

Mit der Übernahme der Exportkreditgarantien für Äthiopien, Ghana, Mosambik, Nigeria und Tansania macht die Bundesregierung einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Umsetzung ihrer Afrikapolitischen Leitlinien, die darauf abzielen, die Wirtschaftsbeziehungen zu afrikanischen Staaten zu vertiefen.

Weiterführende Informationen

(Bildnachweis: © Kara – Fotolia.com)

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