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Als Expatriate nach Kenia – Teil 3: Personalmanagement

Wer als Fachkraft von seinem Unternehmen ins Ausland versetzt wird, der wird mit einer ganzen Reihe von zumeist organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Blog:subsahara-afrika beleuchtet mit einer Artikelserie ausgesuchte Aspekte einer Entsendung nach Kenia. Im Fokus des dritten Teils: Fragen des Personalmanagements.

Die Fachkraft eines international tätigen Unternehmens, die für einen bestimmten kürzeren oder längeren Zeitraum – meist ein bis drei Jahre – in eine Auslandsniederlassung versetzt wird, bezeichnet man als Expatriate. Eine solche Versetzung beinhaltet ganz spezielle Herausforderungen an die Arbeitnehmer und ihre Familien, die sich aus dem Leben und Arbeiten in einem fremden Kulturkreis ergeben. Eine besondere Herausforderung stellt für „frischgebackene“ Expatriate-Familien auch die Beschäftigung von Hauspersonal dar, und im neuen Job in der ausländischen Niederlassung sind spezielle Bedingungen des lokalen Arbeitsmarktes zu beachten.

Hauspersonal – „House Help“ als Stütze des Haushalts

Die soziale Rolle der unzähligen „house helps“, die in sämtlichen Gesellschaftsschichten Kenias als Stütze der Haushalte letztlich für das Funktionieren der familiären Organisation sorgen, und die Höhe ihrer Entlohnung klaffen – wie dies für Länder der Dritten Welt typisch ist – weit auseinander. Hintergrund ist die bittere Armut, in der über die Hälfte der Bevölkerung lebt und damit, ohne ein staatliches System der sozialen Absicherung, häufig auf die Unterstützung besser verdienender Verwandter angewiesen ist. So ist auch in Kenia ein von der Allgemeinheit anerkanntes, spezielles System von „Geben und Nehmen“ die Beschäftigung von oft minderjährigen „armen Verwandten“ in Haushalten der Mittelschicht gegen Unterkunft, Essen und gelegentlich noch zusätzliche Leistungen wie Bekleidung, medizinische Versorgung, Bezahlung des Schulgelds u. Ä..

Zwar unterliegen auch Beschäftigungen als „domestic worker“ dem kenianischen Labour Law, mit festgelegten Mindestlöhnen, Arbeitszeiten, Urlaubstagen usw.. Doch ist es ein offenes Geheimnis, dass sich von den einheimischen Haushalten der überwiegende Teil nicht daran hält – nach dem Motto „wo kein Kläger, da kein Richter“. Dagegen ist es für Expatriate-Familien, zumindest diejenigen aus westlichen Ländern, nicht nur selbstverständlich, sondern auch angeraten, ihre Hausangestellten ordentlich zu bezahlen und insgesamt fair und großzügig zu behandeln. Gesetzlich vorgeschrieben ist hierbei auch die Einzahlung in die (geringfügige) Sozialversicherung, ein eher ungeschriebenes Gesetz ist ferner die Übernahme medizinischer Behandlungskosten durch den Arbeitgeber. Da die Beiträge zu privaten Krankenversicherungen im Vergleich zu den Löhnen von Hausangestellten unverhältnismäßig hoch sind, lohnt sich eine solche Versicherung nur als Gruppenversicherung für Firmenbeschäftigte, nicht jedoch für einzelne Hausangestellte.

Zu einem größeren Haushalt in den gehobenen Schichten gehören in Kenia gewöhnlich als Hausangestellte die sog. Maid („house help“), gegebenenfalls ein Koch / Köchin und Gärtner, eventuell auch ein Fahrer. Traditionell werden beim Bau von großzügigen Einfamilienhäusern oder Villen auf dem Gelände auch jeweils sog. „servants` quarters“ gebaut, (sehr) einfach ausgestattete kleine Nebengebäude mit mehreren Zimmern, in denen die Bediensteten in der Woche leben. Inzwischen ist es aber auch verbreitet, vor allem bei kleineren „town houses“ oder Apartmentblocks, dass die Hausangestellten nicht mehr auf dem Gelände leben, sondern morgens kommen und abends gehen. In dem Zusammenhang noch ein Hinweis vor allem für Newcomer: Man sollte sich gerade als Ausländer in einem Land wie Kenia immer bewusst sein, dass eine harmonische Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch wesentlich zur Sicherheit im häuslichen Bereich beiträgt. Denn erfahrungsgemäß sind in Kenia wie in anderen afrikanischen Ländern Überfälle, Einbrüche und Schlimmeres im häuslichen Bereich in vielen Fällen „Insiderjobs“, in die unzufriedene Hausangestellte verwickelt sind.

Daher ist ebenfalls Vorsicht bei der Einstellung von Hauspersonal geboten: Leicht kann es auch in Kenia gerade bei Newcomern gelegentlich zur „Ausbeutung“ durch clevere Bewerber kommen, die die Unwissenheit der Expatriate-Familie bezüglich angemessenem Lohnniveau und Arbeitsbedingungen ausnutzen. Daher sollte sich immer zuerst z.B. bei Kollegen und Bekannten informiert werden. Hauspersonal findet man in den zahllosen Stellenanzeigen und Ähnlichem in Printmedien und dem Internet, wo unter anderem auch eine sehr informative Website mit allen relevanten Fakten und Empfehlungen zum Thema „domestic worker“ zu finden ist: www.wordofmouth.co.ke/domestic-staff-information. Hier stehen vor allem auch Hinweise zu Arbeitsverträgen, die grundsätzlich abgeschlossen werden sollten, auch wenn in der Praxis vermutlich noch die meisten häuslichen Beschäftigungsverhältnisse in Kenia formlos und mündlich eingegangen werden.

Hierbei muss sich eine Expatriate-Familie immer bewusst sein, dass im Falle einer Trennung sehr oft juristische Schritte von der entlassenen Arbeitskraft zu erwarten sind – ganz gleich, wie unberechtigt dies auch im Einzelfall sein mag. Denn der sogenannte Industrial Court in Nairobi, der speziell zur Einklagung von Rechten einfacher Arbeiter gegen ihre wohlhabenden Arbeitgeber eingerichtet wurde, nimmt im Unterschied zu den anderen Gerichte Klagen an, ohne vom Antragsteller die Vorleistung von Gebühren zu verlangen. Eine solche Erfahrung mit der Klagewilligkeit ehemaliger Mitarbeiter machen viele Expatriates in Afrika, weil bei ihnen Unkenntnis rechtlicher Bestimmungen und Furcht vor lokalen Gerichten vorausgesetzt wird und daher auch ordnungsgemäß entlassene Angestellte gern mit allen Mitteln versuchen, möglichst große Abfindungssummen herauszuschlagen. Falls es tatsächlich zu einer Verhandlung vor dem Industrial Court kommt, ist noch die Frage der anwaltlichen Vertretung (diese ist nicht zwingend) zu klären. Auch hier muss zur Vorsicht gemahnt werden, da es auch unter den kenianischen Anwälten etliche „faule Eier“ gibt, was man im schlechtesten Fall erst hinterher merkt. Daher sollte immer auf persönliche Empfehlung durch Bekannte oder Geschäftsfreunde, vielleicht auch durch die Botschaft (Anwaltsliste vorhanden) geachtet werden.

Betriebliche Mitarbeiter – Der lokale Arbeitsmarkt

Einer der positiven Standortfaktoren Kenias für Niederlassungen ausländischer Unternehmen ist die Qualität seiner „work force“, der erwerbsfähigen Bevölkerung. Kenianer sind im Allgemeinen gut ausgebildet, geschickt und arbeitswillig, angenehm im Umgang und sprechen ein gut verständliches Englisch. Und eines soll auch gar nicht verschwiegen werden: Die rein menschlichen Beziehungen zwischen Europäern – dem „mzungu“ (wörtlich „Weißer“) – und Afrikanern sind in Kenia einfach gut, die „Chemie“ stimmt – ganz anders als etwa in Südafrika mit seiner historischen Hypothek der Apartheid. Eine solche freundliche und sogar freundschaftliche Beziehung ist jedoch auch die absolute Ausnahme im Umgang der Kenianer untereinander (jedenfalls bei unterschiedlicher ethnischer Herkunft): Dass sich führende ethnische Gruppen Kenias überhaupt nicht „grün“ sind, ist hinreichend bekannt und gilt sogar als eines der größten politischen Probleme des Landes.

Solche Zusammenhänge spielen in der betrieblichen Organisation eine durchaus wichtige Rolle: Die Hierarchie funktioniert in aller Regel am besten, wenn der Chef „mzungu“ ist, während bei anderen ethnischen Konstellationen Probleme häufig schon vorprogrammiert sind. Noch komplizierter kann es werden, wenn das „indische Element“ hinzukommt: Die indisch-stämmigen Kenianer bilden eine wesentliche Säule der Erwerbswirtschaft und leben auch in Kenia seit über hundert Jahren strikt nach ihren eigenen kulturellen Gewohnheiten. Dass zwischen „Asians“ und indigenen Kenianern nicht das beste Einvernehmen herrscht – Stichwort Neid und Vorurteile –, ist eine hinlänglich bekannte Tatsache in Kenia. Dennoch sind natürlich indisch geführte Unternehmen wichtige Arbeitgeber in der mittelständischen Wirtschaft. Für die meisten Expatriates dürfte vermutlich eine der ungewöhnlichsten Erfahrungen in ihrem neuen Lebensumfeld sein, dass tatsächlich in Kenia die ethnische Herkunft in praktisch allen Lebensbereichen nach wie vor eine zentrale Rolle für den Einzelnen und die Gesellschaft spielt – völlig anders als in westlichen Gesellschaften, wo solches geradezu verpönt ist (Stichworte Gleichheitsgrundsatz, Gleichbehandlung usw.).

Kenia hat im übrigen ein spezielles Arbeitsmarkt-Problem wie in den meisten afrikanischen Ländern: viel zu wenige Arbeitsplätze für die rasant zunehmende Erwerbsbevölkerung. Daher stellt die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, gleich in welchem Bereich oder auf welchem Niveau, eines der größten Güter für die einzelnen Kenianer dar. Hierbei dürften sich immer diejenigen, die einen Job bei einer europäischen Niederlassung oder internationalen Organisation ergattert haben, zu denen zählen, die „den Vogel abgeschossen“ haben. Denn es gibt in der Praxis erhebliche Unterschiede bei Bezahlung und sonstigen Arbeitskonditionen. Allerdings sind die Mindeststandards im Arbeitsgesetz festgesetzt und werden auch – zumindest theoretisch – vom zuständigen Labour Office überwacht.

Im Übrigen funktioniert auch die kenianische Gesellschaft noch – wie die meisten afrikanischen Länder – im Wesentlichen hierarchisch, und dies gilt ebenfalls für die Arbeitskultur. Hierauf muss sich ein Expatriate in leitender Position grundsätzlich einstellen. Daher kann die am besten für die lokale Arbeitskultur geeignete Art von Manager auch beschrieben werden als „wohlwollender Autokrat“. Dies bedeutet, dass untergeordnete Arbeitnehmer von ihrem Chef freundliche, respektvolle Umgangsformen, klare Anweisungen und regelmäßige (vor allem monetäre) Incentives für gute Leistungen erwarten.

Dieser Artikel ist Teil 3 der Serie: Als Expatriate nach Kenia.

Teil 1: Vorbereitung (13.03.2017)
Teil 2: Etablierung (27.03.2017)
Teil 4: Soziales Umfeld / Stolpersteine (24.04.2017)
Teil 5: Nairobi ist eine Multi-Kulti-Gesellschaft „auf hohem Niveau“ (22.05.2017)

(Bildnachweis: Stiefi & Monkey Business & Minerva Studio & bst2012 – Fotolia.com)

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