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Als Expatriate nach Südafrika – Teil 1: Vorbereitung

Wer als Fachkraft von seinem Unternehmen ins Ausland versetzt wird, der wird mit einer ganzen Reihe von zumeist organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Blog:subsahara-afrika beleuchtet mit einer Artikel-Serie ausgesuchte Aspekte einer Entsendung nach Südafrika. Im Fokus des ersten Teils: Fragen der Vorbereitung.

Die Fachkraft eines international tätigen Unternehmens, die für einen bestimmten kürzeren oder längeren Zeitraum – meist ein bis drei Jahre – in eine Auslandsniederlassung der Firma versetzt wird, wird als Expatriate bezeichnet. Für sie und ihre mitziehende Familie beinhaltet die Versetzung ganz spezielle Herausforderungen, die sich aus dem Leben und Arbeiten in einem fremden Kulturkreis ergeben. So sind in der Vorbereitungsphase vor allem Visafragen zu klären, die Krankenversicherung für die ganze Familie zu regeln und die geeignete Schule für die Kinder auszuwählen.

Sprachliche Vorbereitung

Eine besondere Attraktivität für Menschen, die sich für fremde Kulturen interessieren, ist die große Vielfalt Südafrikas als ein sozusagen kosmopolitisches Land par excellence, in dem viele verschiedene Nationalitäten und Völker beheimatet sind. Elf offizielle Sprachen werden gesprochen, doch Englisch ist allgemeine Verkehrssprache. An den besonderen Akzent des südafrikanischen Englisch hat man sich schnell gewöhnt. Auch bei dem Bevölkerungsteil, der von den Buren abstammt und nach wie vor als eigene Sprache „Afrikaans“ pflegt, werden von Ausländern keine Afrikaans-Kenntnisse erwartet, ebenso wenig wie von den anderen Bevölkerungsgruppen Sprachkenntnisse der indigenen Sprachen (der Zulu und Xhosa).

Visafragen

Die südafrikanischen Einreisebestimmungen sehen eine ganze Reihe unterschiedlicher Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer vor, darunter die allgemeine Arbeitserlaubnis (General Work Visa, drei Monate bis fünf Jahre) unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweis, dass keine südafrikanische Fachkraft für die Tätigkeit gefunden wurde). Ferner gibt es das sog. Critical Skills Work Visa für besonders benötigte Fachkräfte in ausgewählten Sektoren, das Business Visa (für Investoren) sowie das Corporate Visa, das Unternehmen in Südafrika zur erleichterten Beschäftigung von Ausländern erteilt wird. Interessant zu wissen ist in dem Zusammenhang, dass Südafrikas Einreisebestimmungen Ausländern auch ein „Schnupperjahr“ zur Jobsuche gewähren. Grundsätzlich werden Visa für Arbeitnehmer im Transfer innerhalb einer Unternehmensgruppe sowie für Investoren jeweils für drei oder vier Jahre erteilt. Die südafrikanische Regierung hat 2014 die Visaregelungen in wesentlichen Punkten verschärft, insbesondere die Bestimmungen zu Fristen: Verlängerungsanträge sind 60 Tage vor Ablauf einzureichen, mit Fristablauf ist das Land zu verlassen, andernfalls erfolgt die Erklärung zur „unerwünschten Person“ mit bis zu zehnjährigem Wiedereinreiseverbot.

Eine Übersicht über die neuen Einreisebestimmungen findet sich auf der Website des Auswärtigen Amtes sowie der deutschen Botschaft in Pretoria, mit einer Verlinkung zum zuständigen Department of Home Affairs der südafrikanischen Regierung. Verbindliche Auskünfte sind nur dort und bei den südafrikanischen Vertretungen im Ausland zu erhalten. Dort sind Anträge grundsätzlich persönlich einzureichen. Prinzipiell ist zwar auch die Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen im Land selbst möglich (Einreise für Deutsche visumsfrei), doch wird wegen der monatelangen Bearbeitungsdauer dringend davon abgeraten (gegenüber nur fünf bis zehn Arbeitstagen bei der Botschaft bei Vorliegen aller erforderlichen Dokumente). Als hilfreich in allen Visa- und Einwanderungsfragen gelten auch professionelle südafrikanische Immigrationsagenturen.

Wer als Südafrika-Interessierter nicht zu den „Auserwählten“ gehört, die von einer deutschen oder europäischen Firma direkt in das Land entsendet werden, ist bei seiner Jobsuche auf den südafrikanischen Arbeitsmarkt angewiesen. Dass jedoch überhaupt ein solcher existiert und auch für Expatriates aus Europa in Frage kommt, ist ebenfalls ein Merkmal der Sonderrolle, die Südafrika in Subsahara-Afrika einnimmt. Es gibt u.a. auch spezielle Jobvermittlungsagenturen, die deutsche Muttersprachler an deutsche oder internationale Unternehmen weitervermitteln, bei Übernahme der Vermittlungskosten durch die zukünftigen Arbeitgeber. Ein Arbeitsvertrag, befristet oder unbefristet, ist zwingend erforderlich für die Beantragung einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung bei der südafrikanischen Vertretung. Hinzuweisen ist allerdings auf die Tatsache, dass in der Praxis ein Großteil der Jobvermittlung über persönliche Empfehlungen – „mouth-to-mouth“-Suche – läuft. Dies ist eines der Argumente für eine unbedingt erforderliche „Schnupperreise“ zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort. Anlaufstelle in Deutschland zur Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt ist das Bundesverwaltungsamt, Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige.

Grenzen der Ausländerbeschäftigung

Die Grenzen einer Jobsuche bzw. einer Beschäftigung von Ausländern sind gegeben durch die Politik der Regierung, d.h. die sogenannte Affirmative Action Policy, die auf dem Arbeitsmarkt generell Vorrang den im alten Apartheidsystem benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen einräumt (Frauen, Farbige, Behinderte). Wichtig zu wissen ist jedoch, sowohl für Fachkräfte als auch einstellende Unternehmen mit Niederlassungen in dem Land: Südafrika hat einen ausdrücklichen Bedarf an Spezialkräften in ausgewählten Bereichen, aufgeführt in der sogenannten „critical skills list“ des zuständigen Department of Home Affairs. Besonders benötigt werden Fachkräfte in zahlreichen Sektoren wie u.a. Telekommunikation, Gesundheitswesen, E-Commerce, Tourismus, Finanzwesen, Bergbau, Sicherheitsindustrie, Kosmetikindustrie, Wirtschaftsprüfung, Versicherung und Consulting. Die jeweiligen Qualifikationen erfordern eine Bestätigung durch die zuständige Behörde in Südafrika, die in einer weiteren Liste zu der Verordnung aufgeführt sind. Südafrika gehört bisher allerdings nicht zu den Ländern, die auch mitreisenden Ehepartnern Arbeitsgenehmigungen ermöglichen.

Sozialversicherungsrechtliche / steuerliche Fragen

Da es in Südafrika keine mit Deutschland vergleichbare gesetzliche Sozialversicherung für Arbeitnehmer gibt und auch kein diesbezügliches bilaterales Abkommen besteht, kann eine Versendung bzw. Arbeitsaufnahme in Südafrika für den sozialrechtlichen Status des deutschen Expat weitreichende Auswirkungen haben. Es gibt unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, weiterhin im deutschen System zu bleiben (Ausstrahlungsprinzip) bzw. sich freiwillig in Deutschland weiter zu versichern. Da hierzu die Vertragsausgestaltung entscheidend ist, sollte unbedingt vom Entsendeunternehmen bzw. dem Arbeitnehmer – im Fall selbständiger Jobsuche – professioneller Rat eingeholt werden (auf Ausland spezialisierter Steuerberater/Wirtschaftsprüfer). Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf steuerliche Fragen, die bei der Vertragsgestaltung unbedingt zu berücksichtigen sind. Denn die Einkommensteuer in Südafrika kann wegen abweichender Abzugs- und Pauschbeträge im Einzelfall deutlich höher als in Deutschland ausfallen.

Gesundheitsvorsorge

Bei Reisen und kürzeren oder längeren Aufenthalten speziell in außereuropäischen Ländern sollten immer die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes zur reisemedizinischen Vorsorge im Rahmen der Reise- und Sicherheitsbestimmungen sowie die Gesundheitsmerkblätter des Auswärtigen Amtes berücksichtigt werden. Vor allem die Empfehlungen zur Impfvorsorge (Gelbfieberimpfung) und zur Malariaprophylaxe in Risikogebieten sollten auch für Südafrika beachtet werden.

Unbedingt zu klären ist der Krankenversicherungsschutz für die ganze Familie, die ggf. mit der deutschen Versicherungsgesellschaft in Form einer Auslandserweiterung geregelt werden kann. Ferner gibt es auf das Ausland spezialisierte Krankenversicherungsunternehmen in Deutschland, deren Angebote gründlich geprüft und verglichen werden sollten. Südafrika besitzt das beste medizinische Versorgungssystem auf dem afrikanischen Kontinent, das vor allem im Privatsektor internationalem und europäischem Standard entspricht. Insofern sind nicht, wie in anderen afrikanischen Ländern, grundsätzlich Rücktransporte bei ernsthaften Erkrankungen einzukalkulieren. Zu beachten ist allerdings der Umstand, dass auch in Südafrika (wie in allen afrikanischen Ländern) alle medizinischen Behandlungen grundsätzlich bar im Voraus (d.h. ggf. mit Kreditkarte) bezahlt werden müssen. Ein guter Überblick über das südafrikanische Gesundheitswesen findet sich unter www.southafrica.info/about/health/health.htm.

Schulfragen – „Schulwahl vor Wohnortwahl“

Bei Mitnahme schulpflichtiger Kinder ist die Schulfrage im frühestmöglichen Stadium zu klären, Kenner der Verhältnisse raten sogar zu „Schulwahl vor Wohnortwahl“. In Südafrika befinden sich gleich vier deutsche Auslandsschulen: die Deutsche Internationale Schule Johannesburg, die mit rund 1.000 Schülern eine der größten der rund 140 deutschen Auslandsschulen weltweit ist; ferner die Deutsche Internationale Schule Kapstadt, die Deutsche Schule Pretoria sowie die Deutsche Schule Hermannsburg in KwaZulu-Natal. Es gibt weitere internationale Schulen in Südafrika (u.a. britisch, amerikanisch, französisch) sowie neben den sogenannten öffentlichen Privatschulen (public private schools) die traditionsreichen „independent private schools“. Alle privaten und internationalen Schulen sind gebührenpflichtig, was bei Entsandtkräften in aller Regel vom Arbeitgeber bezuschusst wird. Für die weiterführende Ausbildung gibt es landesweit 20 staatliche Universitäten und über 100 private Hochschulen. Studentenvisa für Ausländer sind möglichst frühzeitig vor Einreise zu beantragen und werden für ein Jahr erteilt.

Dieser Artikel ist Teil 1 der Serie: Als Expatriate nach Südafrika.

(Bildnachweis: Stiefi & Monkey Business & Minerva Studio & bst2012 – Fotolia.com)

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