Wer als Fachkraft von seinem Unternehmen ins Ausland versetzt wird, der wird mit einer ganzen Reihe von zumeist organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Blog:subsahara-afrika beleuchtet mit einer Artikelserie ausgesuchte Aspekte einer Entsendung nach Kenia. Im Fokus des ersten Teils: Fragen der Vorbereitung.
Die Fachkraft eines international tätigen Unternehmens, die für einen bestimmten kürzeren oder längeren Zeitraum – meist ein bis drei Jahre – in eine Auslandsniederlassung versetzt wird, bezeichnet man als Expatriate. Eine solche Versetzung beinhaltet ganz spezielle Herausforderungen an die Arbeitnehmer und ihre Familien, die sich aus dem Leben und Arbeiten in einem fremden Kulturkreis ergeben. So sind in der Vorbereitungsphase vor allem Visafragen zu klären, die Krankenversicherung für die ganze Familie zu regeln und die geeignete Schule für die Kinder auszuwählen.
Sprachliche Vorbereitung
Kenia ist eine ehemalige britische Kolonie und hat als erste Amtssprache Englisch behalten, Kisuaheli ist zweite Amtssprache. Für Kenianer ist es durchaus üblich, sich untereinander in Kisuaheli oder bei Angehörigen der gleichen Volksgruppe in der Stammessprache zu unterhalten. Jedoch ist Englisch die allgemeine, internationale Verkehrssprache vor allem im Geschäftsleben und im Wirtschaftszentrum Nairobi. Dennoch kann es insbesondere bei langjährigem Aufenthalt im Land nützlich sein, sich Grundkenntnisse in Kisuaheli anzueignen. Zwar sind Grammatik und Vokabeln nicht mit irgendeiner in Europa bekannten Sprache zu vergleichen, doch zumindest die Aussprache ist für Deutsche kein Problem, man spricht, wie man schreibt. Nützlich sind Kisuaheli-Kenntnisse auch für Geschäftsleute, die häufig von Nairobi aus Tansania mit betreuen. Dort ist Kisuaheli erste Amtssprache, und Englischkenntnisse in der Bevölkerung sind noch eher wenig verbreitet.
Visafragen
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich bei Reisen nach Kenia ein Visum, das unbürokratisch bei Einreise am Flughafen in Nairobi gebührenpflichtig für drei Monate erteilt wird. Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Kenia ist eine offizielle Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (Work Permit) erforderlich, die üblicherweise nach Einreise bei den Einwanderungsbehörden beantragt wird. Informationen dazu finden sich unter: www.immigration.go.ke/Information.html sowie unter: www.immigration.ecitizen.go.ke.
Allerdings ist hierbei zu bedenken, dass bis zur Ausstellung der Work Permit in aller Regel mehrere Monate vergehen, in denen dem Antragsteller die Ausübung einer gewerblichen bzw. beruflichen Tätigkeit gesetzlich untersagt ist. Übt er diese dennoch aus (wegen seltener Kontrollen ist dies häufig zu beobachten), setzt er sich im schlimmsten Fall dem Risiko seiner Ausweisung aus. Daher sollte im Fall einer Entsendung als Expatriate durch eine deutsche Firma grundsätzlich und nach Möglichkeit mehrere Monate vor der geplanten Ausreise die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis über die kenianische Botschaft in Berlin beantragt werden. Bei speziellen Fragen etwa zu notwendigen Dokumenten, Urkunden usw. kann gegebenenfalls auch die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft kontaktiert werden, unter: www.konsularinfo.diplo.de oder www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/__Urkundenverkehr.html.
Sozialversicherungsrechtliche / steuerliche Fragen
In Kenia gibt es wie in allen anderen afrikanischen Staaten keine mit Deutschland vergleichbare gesetzliche Sozialversicherung für Arbeitnehmer. Da auch kein diesbezügliches bilaterales Abkommen besteht, kann eine Arbeitsaufnahme in Kenia für den sozialrechtlichen Status des deutschen Expatriate im Einzelfall weitreichende Auswirkungen haben. Unter bestimmten Bedingungen gibt es die Möglichkeit, weiterhin im deutschen System zu bleiben (Ausstrahlungsprinzip) bzw. sich freiwillig in Deutschland weiter zu versichern. Da hierzu die Vertragsausgestaltung entscheidend ist, sollte unbedingt vom Entsendeunternehmen hierzu professioneller Rat z.B. von einem entsprechend spezialisierten Steuerberater / Wirtschaftsprüfer eingeholt werden. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf steuerliche Fragen, die bei der Vertragsgestaltung wegen der unterschiedlichen steuerlichen Belastung des entsandten Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind.
Im Hinblick auf Geldgeschäfte sollte auf jeden Fall vor Abreise nach Kenia die Hausbank in Deutschland sowie vor allem auch die Kreditkartengesellschaft informiert bzw. konsultiert werden. Auch Kenia gehört zu den Ländern, in denen Finanz- und Kreditkartenbetrügereien weit verbreitet sind, weshalb die internationalen Kreditkartengesellschaften häufig Sicherheitssperren auch gegenüber diesem Land praktizieren. Daher sollten Expatriates sich darauf einstellen, Kreditkarten in Kenia eher restriktiv zu verwenden und ansonsten weitgehenden Bar- bzw. Scheckverkehr im Geschäftsleben zu praktizieren. Auch Kenia ist noch immer wie viele andere afrikanische Länder eine „Cash Society“. Eine zunehmend in der Bevölkerung verbreitete und generell sichere Zahlungsvariante sind die mobilen Geldtransfers über Mobiltelefone (Mobile Banking).
Gesundheitsvorsorge
In jedem Fall ist vor einem Einsatz in Kenia der Krankenversicherungsschutz für die ganze Familie zu klären, wobei ggf. mit der deutschen Versicherungsgesellschaft eine Auslandserweiterung vereinbart werden kann. Wegen der relativ gut funktionierenden (privaten) Gesundheitsversorgung in Nairobi ist dennoch eine Rückholung im Krankheitsfall bei schwerwiegenden Erkrankungen einzubeziehen. Denn auch die vergleichsweise gut ausgestatteten privaten Kliniken in Nairobi reichen bisher nicht an deutsche bzw. mitteleuropäische Standards in den Spezialdisziplinen wie etwa der Krebsbehandlung heran. Gleichzeitig ist es unter Gesundheitsaspekten von großem Vorteil, dass Nairobi mit seiner Hochlage (1.700 m) am Äquator ein für Europäer ausgesprochen angenehmes Klima bietet und nicht die in den feucht-tropischen Gebieten Afrikas üblichen Gesundheitsrisiken mit sich bringt. In Kenia wird wie praktisch in ganz Afrika grundsätzlich für ärztliche Leistungen Vorkasse in Bar verlangt. In Deutschland gibt es auf das Ausland spezialisierte Krankenversicherungsunternehmen, deren Angebote gründlich geprüft und verglichen werden sollten.
Schulfragen
Bei Mitnahme schulpflichtiger Kinder ist die Schulfrage im frühestmöglichen Stadium zu klären. In Nairobi gibt es eine traditionsreiche deutsche Schule, die zum Abitur führt. Die Deutsche Schule Nairobi (DSN) / Michael-Grzimek-Schule besteht seit 1969 und unterrichtet derzeit rund 200 Schülerinnen und Schüler aus mehr als 20 Nationen in zwölf Jahrgangsstufen. Seit 2013 wird das Deutsche Internationale Abitur (DIAP) in Nairobi abgenommen. Die DSN ist eine zentrale Einrichtung in der deutschen Auslandsgemeinde Nairobis und sicherlich auch einer der Faktoren, der Land als Einsatzort für deutsche Expatriates nach wie vor recht attraktiv macht.
Darüber hinaus hat Nairobi eine breite Palette an internationalen Schulen, die im Einzelnen den Curriculae der USA, Großbritanniens, Frankreichs, Schwedens, der Niederlande oder auch Japans folgen. Alle privaten und internationalen Schulen sind gebührenpflichtig, was bei Entsandtkräften in aller Regel vom Arbeitgeber bezuschusst wird.
Dieser Artikel ist Teil 1 der Serie: Als Expatriate nach Kenia.
Teil 2: Etablierung (27.03.2017)
Teil 3: Personalmanagement (10.04.2017)
Teil 4: Soziales Umfeld / Stolpersteine (24.04.2017)
Teil 5: Nairobi ist eine Multi-Kulti-Gesellschaft „auf hohem Niveau“ (22.05.2017)
(Bildnachweis: Stiefi & Monkey Business & Minerva Studio & bst2012 – Fotolia.com)
Hinweis:
Bitte beachten Sie unsere Blogregeln. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihres Kommentars. Je nach Inhalt behalten wir uns vor, von einer Veröffentlichung abzusehen. Mit dem Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der Veröffentlichung auf dieser Website zu. Auf Wunsch des Absenders können Kommentare auch wieder gelöscht werden. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an den Administrator.