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Als Expatriate nach Angola – Teil 3: Personalmanagement

Wer als Fachkraft von seinem Unternehmen ins Ausland versetzt wird, der wird mit einer ganzen Reihe von zumeist organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Blog:subsahara-afrika beleuchtet mit einer Artikelserie ausgesuchte Aspekte einer Entsendung nach Angola. Im Fokus des dritten Teils: Fragen des Personalmanagements.

Die Fachkraft eines international tätigen Unternehmens, die für einen bestimmten kürzeren oder längeren Zeitraum – meist ein bis drei Jahre – in eine Auslandsniederlassung versetzt wird, bezeichnet man als Expatriate. Eine solche Versetzung beinhaltet ganz spezielle Herausforderungen an die Arbeitnehmer und ihre Familien, die sich aus dem Leben und Arbeiten in einem fremden Kulturkreis ergeben. Eine besondere Herausforderung stellt für „frischgebackene“ Expatriate-Familien auch die Beschäftigung von Hauspersonal dar, und im neuen Job in der ausländischen Niederlassung sind spezielle Bedingungen des lokalen Arbeitsmarktes zu beachten.

Hauspersonal – Unterstützung und neue Verantwortung im Alltag

Die Beschäftigung von Hauspersonal gehört in allen Drittweltstaaten zu den Aspekten des neuen Lebens, auf das sich Expatriates und ihre Familien einstellen müssen. Vor allem westliche Expatriates sind als Arbeitgeber bei den unzähligen arbeitsuchenden ungelernten Arbeitskräften sehr gefragt, weil sie geordnete Arbeitsverhältnisse mit ordentlicher Bezahlung, festen Stunden, regelmäßiger Freizeit und mehrwöchigem Jahresurlaub bieten, dazu medizinische Versorgung und oft auch Beihilfen für Schulgeld u.Ä..

Für die oft nicht an fremde Personen im Haushalt gewöhnten Familien bedeutet die neue Situation immer eine große Umstellung, die neben den Erleichterungen bei der Hausarbeit auch neue Verantwortung mit sich bringt. Denn regelmäßig müssen neue Hausangestellte an die jeweiligen Arbeitserfordernisse angelernt werden – oft ein mühsamer und nicht immer erfolgreicher Prozess, gepflastert mit “interkulturellen Missverständnissen“ (lesenswert dazu der Erfahrungsbericht einer britischen Botschaftergattin aus dem Telegraph: “In every country, the household staff became friends, brothers and sisters“).

Es gibt einige Vermittlungsagenturen für Hausangestellte in Angola, vor allem für „Maids“ und Kindermädchen (Nannies), siehe etwa unter www.maidsin.com oder auch www.nanny-agency.com. Immer sollten jedoch möglichst auch die bereits vor Ort lebenden deutschen Kollegen und Bekannten nach ihren Erfahrungen mit lokalen Hausangestellten befragt werden. Seit Anfang 2017 gehört Angola zu den wenigen afrikanischen Ländern, die auch die Arbeitsverhältnisse der Hausangestellten gesetzlich reguliert haben. Aufgrund einer Regierungsverordnung von August 2016 (Presidential Decree no. 155/16 of 9 August) gelten seit Anfang 2017 auch für Beschäftigte in privaten Haushalten zahlreiche Vorschriften des 2015 revidierten allgemeinen Arbeitsgesetzes (General Employment Law 2015). Diese dienen vor allem dem Schutz der Beschäftigten in diesen bis dato unregulierten, oft informellen Arbeitsverhältnissen. Zu beachten ist hierbei, dass die neuen Bestimmungen nicht nur für Haushaltshilfen im engeren Sinne („Maid“) gelten, sondern auch für andere in privaten Residenzen beschäftigte Arbeitskräfte wie Gärtner und Fahrer. Eine ausführliche Zusammenstellung der neuen Bestimmungen in Englisch findet sich bei Gabinete Legal Angola Advogados unter dem Titel „Domestic Work is Now Regulated“.

Was das Verhältnis zu Hausangestellten betrifft, so gilt auch in Angola wie in allen afrikanischen Ländern, dass eine harmonische Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchaus ein wesentlicher Sicherheitsaspekt im häuslichen Bereich ist. Denn erfahrungsgemäß sind in diesen Ländern Überfälle, Einbrüche und Schlimmeres im häuslichen Bereich in vielen Fällen „Insiderjobs“, in die unzufriedene Hausangestellte verwickelt sind. Jedoch ist gleichzeitig auch in Angola Vorsicht bei der Einstellung von Hauspersonal geboten: Leicht kann es zur „Ausbeutung“ durch clevere Bewerber kommen, die die Unkenntnis der lokalen Arbeits- und Lohnbedingungen der Expatriate-Familie ausnutzen. Daher sollte man sich immer zuerst informieren und in jedem Fall eine Probezeit vereinbaren (laut neuen gesetzlichen Regeln bis zu 60 Tagen). Hausangestellte müssen nunmehr auch im System der Sozialversicherung (National Institute for Social Security) registriert werden.

Betriebliche Mitarbeiter – Der lokale Arbeitsmarkt

Sämtliche Aspekte gewerblicher Beschäftigungsverhältnisse in Angola unterliegen zahlreichen Regularien, niedergelegt im 2015 neu gefassten General Labour Law (7/15) sowie diversen Einzelverordnungen und Gesetzen. Als wichtigste Grundsatzregel gilt das Prinzip der Angolanisierung, die sogenannte 70/30-Regel: Danach müssen immer 70 Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens mit mehr als fünf Arbeitern angolanische Staatsbürger sein. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen zwei Kategorien von Beschäftigten: (1) Inländer sowie legal ansässige Ausländer; (2) nicht ansässige Ausländer und vorübergehend beschäftigte Expatriates, die komplexen Einwanderungsbestimmungen sowie speziellen Beschäftigungsregeln unterliegen.

Generell gehört Angola zu den Ländern (vor allem aus dem ehemaligen sozialistischen Block), die den Arbeitnehmern weitreichende gesetzliche Schutzbestimmungen bieten. So unterliegen vor allem Kündigungen strengen gesetzlichen Vorgaben. Daher muss sich der Arbeitgeber immer auf Schadensersatzklagen von entlassenen Arbeitnehmern einstellen. Das neue Gesetz von 2015 ermöglicht jedoch auch befristete Arbeitsverträge mit Laufzeiten bis zu fünf (Großunternehmen) oder zehn Jahren (Klein- und Mittelbetriebe).

Der angolanische Arbeitsmarkt ist charakterisiert durch einen massiven Mangel an Arbeitsplätzen und eine hohe Arbeitslosenrate, Resultate vor allem des anhaltend (zu) hohen Bevölkerungswachstums (um die 3 Prozent jährlich, Geburtenrate von durchschnittlich fünf Kindern pro Frau). Gleichzeitig besteht ein akuter Fachkräftemangel, weshalb die betriebliche Ausbildung in den Unternehmen sehr wichtig ist. Hierbei gibt es natürlich immer das Risiko der Abwanderung von teuer ausgebildeten Mitarbeitern. Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden und eine Arbeitskraft dauerhaft an das Unternehmen zu binden, besteht zum Beispiel in der Übernahme von medizinischen Behandlungskosten für Arbeitnehmer einschließlich Kernfamilie (Ehepartner plus zwei Kinder).

Was man grundsätzlich als Expatriate in leitender Position in Angola wissen sollte: Arbeitnehmer erwarten von ihrem Vorgesetzten generell Führung und Anleitung bei der Arbeit, darüber hinaus aber auch Verantwortungsbereitschaft und Empathie. Letzteres ist gefragt, wenn es etwa um familiäre Probleme von Mitarbeitern geht und Flexibilität bei der Arbeitszeit erbeten wird. Westliche Expatriates sollten ferner im Arbeitsprozess von ihren angolanischen Mitarbeiter keine eigenen Entscheidungen oder Verantwortungsbereitschaft erwarten – Kolonialzeit und die seither gepflegte autokratische Staatsführung Angolas boten für eine derartige Selbstständigkeit des Einzelnen wenig Räume.

Dieser Artikel ist Teil 3 der Serie: Als Expatriate nach Angola.

Teil 1: Vorbereitung (31.07.2017)
Teil 2: Etablierung (14.08.2017)
Teil 4: Soziales Umfeld / Stolpersteine (11.09.2017)
Teil 5: Interview: Angola hat auch Annehmlichkeiten für Expatriates (25.09.2017)

(Bildnachweis: Stiefi & Monkey Business & Minerva Studio & bst2012 – Fotolia.com)

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