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Als Expatriate nach Ghana – Teil 1: Vorbereitung

Wer als Fachkraft von seinem Unternehmen ins Ausland versetzt wird, der wird mit einer ganzen Reihe von zumeist organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Blog:subsahara-afrika beleuchtet mit einer Artikelserie ausgesuchte Aspekte einer Entsendung nach Ghana. Im Fokus des ersten Teils: Fragen der Vorbereitung.

Die Fachkraft eines international tätigen Unternehmens, die für einen bestimmten kürzeren oder längeren Zeitraum – meist ein bis drei Jahre – in eine Auslandsniederlassung versetzt wird, bezeichnet man als Expatriate. Eine solche Versetzung beinhaltet ganz spezielle Herausforderungen an die Arbeitnehmer und ihre Familien, die sich aus dem Leben und Arbeiten in einem fremden Kulturkreis ergeben. So sind in der Vorbereitungsphase vor allem Visafragen zu klären, die Krankenversicherung für die ganze Familie zu regeln und die geeignete Schule für die Kinder auszuwählen.

Sprachliche Vorbereitung

Ghana gehört wie das Nachbarland Nigeria zum anglophonen Sprachraum in Westafrika, als früheres britisches Kolonialgebiet Goldküste. Daher gibt es für deutsche Expatriates in aller Regel keine sprachlichen Hürden oder die Notwendigkeit einer besonderen sprachlichen Vorbereitung. Auch Ghana ist wie viele afrikanische Länder ein Vielvölkerstaat mit bestimmten dominierenden Bevölkerungsgruppen, die jeweils ein eigenes Gebiet sowie eine eigene Kultur, Religion und Sprache besitzen, doch wird von keinem der zahlreichen ansässigen Ausländer die Beherrschung einer indigenen Sprache erwartet.

Visafragen

Jeder deutsche Staatsbürger benötigt für eine Einreise nach Ghana ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der Botschaft von Ghana in Berlin online zu beantragen ist. Voraussetzung ist ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass sowie ein Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung. Für Visaanträge wird grundsätzlich eine Bearbeitungsdauer von zehn Tagen angesetzt, die jedoch erst mit der vollständigen Dokumentvorlage (per Post oder persönlich) sowie der Einzahlung der Gebühren beginnt. Grundsätzlich sollte der Prozess frühzeitig vor geplantem Reisebeginn begonnen werden. Empfehlenswert ist eine gründliche Recherche zu den aktuellen Bestimmungen, da diese auch kurzfristig ohne Benachrichtigung des Auswärtigen Amtes in Berlin geändert werden können. Rechtsverbindliche Informationen sind generell nur bei der Ghanaischen Botschaft in Berlin oder den Konsulaten der Republik Ghana (München, Hamburg, Hannover) einzuholen.

Geschäftsvisa erfordern ein Einladungsschreiben eines Unternehmens oder einer Organisation in Ghana. Für regelmäßige Geschäftsreisen nach Ghana werden multiple entry visa für ein Jahr vergeben. Visaverlängerungen können im Land beim Immigration Service beantragt werden, aber unbedingt vor Ablauf des geltenden Visums. Zu beachten ist, dass ein Aufenthalt im Land nach Ablauf des Visums illegal und mit empfindlichen Strafen belegt wird. In diesen Fällen kann einem neuerlichen Visaantrag nur mit Zustimmung des Immigration Service stattgegeben werden. Zu beachten ist ferner, dass grundsätzlich bei einer Ausreise aus Ghana das Visum noch gültig sein muss.

Die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Ghana erfordert eine offizielle Arbeitserlaubnis bzw. Work Permit, das beim Ghana Immigration Service (GIS) in Accra beantragt werden muss. Dies ist ein längerer Prozess und erfordert umfangreiche Unterlagen von Seiten des Arbeitgebers sowie des Antragstellers. Die Regierung setzt wie in vielen Ländern auch in Ghana für die einzelnen Unternehmen bestimmte Quoten für die Beschäftigung von Ausländern. In der Regel reicht das betreffende Unternehmen die Unterlagen bereits vor Eintreffen des neuen Expatriate beim GIS eingereicht, da mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen gerechnet werden muss und die Tätigkeit erst nach Erteilung des Work Permit aufgenommen werden darf. Work Permits werden für die Dauer eines Kontrakts bzw. maximal zwei Jahre erteilt, mit Verlängerungsmöglichkeit. Gleichzeitig mit dem Work Permit kann auch das sog. Residence Permit beantragt werden, um legal in Ghana wohnen zu können. Für einen mitreisenden Ehepartner/in ist bei Vorlage besonderer beruflicher Qualifikationen die Beantragung eines separaten Work Permit möglich. Verschiedene auf Auslandsvisa usw. spezialisierte (seriöse) Dienstleister bieten kostenpflichtigen Service in diesen Bereichen an.

Sozialversicherungsrechtliche / steuerliche Fragen

In Ghana gibt es wie in allen afrikanischen Staaten keine mit Deutschland vergleichbare gesetzliche Sozialversicherung für Arbeitnehmer. Da auch kein diesbezügliches bilaterales Abkommen besteht, kann eine Entsendung bzw. Arbeitsaufnahme in Ghana für den sozialrechtlichen Status eines deutschen Expatriate im Einzelfall weitreichende Auswirkungen haben. Unter bestimmten Bedingungen gibt es die Möglichkeit, weiterhin im deutschen System zu bleiben (Ausstrahlungsprinzip) bzw. sich freiwillig in Deutschland weiter zu versichern. Da hierzu die Vertragsausgestaltung entscheidend ist, sollte unbedingt vom Entsendeunternehmen hierzu professioneller Rat eingeholt werden (auf Ausland spezialisierter Steuerberater/Wirtschaftsprüfer). Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf steuerliche Fragen, die bei der Vertragsgestaltung wegen der unterschiedlichen steuerlichen Belastung des entsandten Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind.

Gesundheitsvorsorge

Das Thema Gesundheitsvorsorge ist auch beim Zielland Ghana besonders wichtig, da die klimatischen Bedingungen im westlichen Afrika zu den schwierigsten und krankheitsträchtigsten der Welt vor allem für Europäer zählen. Unbedingt erforderlich ist daher eine Tropentauglichkeitsuntersuchung vor einer Entsendung nach Ghana. Diese umfasst einen umfassenden Gesundheitscheck nach den Kriterien, die etwa in den Gesundheitsbestimmungen des Auswärtigen Amtes für deren Bedienstete festgelegt sind.

Das Malariarisiko, und zwar in der besonders gefährlichen Form der „malaria tropica“, stellt europäische Zuwanderer vor besondere Herausforderungen, da eine permanente Prophylaxe in aller Regel wegen der gravierenden Nebenwirkungen nicht durchgeführt werden sollte. Also bleibt nur die gewissenhafte Beachtung von Schutzkleidung (möglichst vollständige Körperbedeckung) sowie Verwendung von Mückensprays u.Ä., auch tagsüber wegen des ebenfalls durch Mücken übertragenen Dengue-Fiebers. Davon abgesehen gilt als bester Schutz vor allem nach Einbruch der Dunkelheit der Aufenthalt in klimatisierten Räumen und natürlich das Schlafen unter einem (imprägnierten) Moskitonetz. Dennoch trifft es die meisten Expatriates irgendwann bei einem mehrjährigen Aufenthalt im westlichen Afrika, weshalb jede Fiebererkrankung vor Ort oder auch etwa nach Rückkehr in heimatliche Gefilde peinlich genau ärztlich abgeklärt werden sollte. Andernfalls besteht die Gefahr einer lebensbedrohenden verschleppten Malariaerkrankung.

Malaria ist nicht das einzige Krankheitsrisiko in Ghana, wie die einschlägigen reisemedizinischen Empfehlungen des Auswärtigen Amtes zeigen. Grundsätzlich sollten bei allen Reisen und kürzeren oder längeren Aufenthalten speziell in außereuropäischen Ländern immer die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes zur reisemedizinischen Vorsorge im Rahmen der Reise- und Sicherheitsbestimmungen sowie die Gesundheitsmerkblätter des AA berücksichtigt werden. Wichtig für Ghana sind hierbei auch die Empfehlungen zur Impfvorsorge (Gelbfieberimpfung) und ggf. zu weiteren Impfungen entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Ein wichtiger Rat betrifft auch die Mitnahme einer umfassenden Reiseapotheke mit allen notwendigen Medikamenten für gängige Alltagserkrankungen, einschließlich Breitsprektrum-Antibiotika, sowie den im Einzelfall benötigten Spezialpräparaten (einschließlich Rezeptkopien zur Vorlage bei ghanaischen Ärzten). Denn auch in relativ gut organisierten Ländern wie Ghana muss man immer damit rechnen, dass einige der in lokalen Apotheken verkauften Präparate gefälscht sind. Am sichersten ist man diesbezüglich bei den an Krankenhäuser angeschlossenen Apotheken.

Unbedingt zu klären ist vor einem Einsatz in Ghana der Krankenversicherungsschutz für die ganze Familie, die ggf. mit der deutschen Versicherungsgesellschaft in Form einer Auslandserweiterung geregelt werden kann. Wegen des noch in weiten Teilen unzureichenden lokalen Gesundheitswesens ist eine sofortige Rückholung im Krankheitsfall immer in die Krankenversicherung einzubeziehen. Inzwischen gibt es mit der West African Rescue Association (WARA) einen privaten Anbieter, der Notfalltransporte durchführt, eigene Notfallkliniken mit mehreren Ärzten betreibt und auch im Falle des Falles einen Notfallrücktransport nach Europa logistisch begleitet. Die meisten Expatriates sind Mitglieder bei der WARA. Zu beachten ist, dass daneben praktisch kein funktionierender Notfalldienst existiert, die wenigen Ambulanzen der Krankenhäuser sind generell überlastet mit langen Wartezeiten bei Einsätzen. Daher ist im Notfall immer der Transport im Auto zum nächsten Krankenhaus vorzuziehen. Der Standard der staatlichen Krankenhäuser ist unterschiedlich, in den Städten, vor allem Accra, besser als auf dem Land. In Accra gibt es vor allem für Expatriates eine Reihe privater Kliniken mit relativ gutem Standard, wenn auch kaum europäischen Verhältnissen entsprechend. Das für Ghanaer eingeführte National Health Insurance Scheme mit kostenloser Behandlung sollte eigentlich auch von Expatriates gegen geringe Gebühren in Anspruch genommen werden können, aber dies funktioniert in der Praxis nach Aussage Betroffener nicht. Ansonsten wird üblicherweise für ärztliche Leistungen Vorkasse in Bar verlangt. In Deutschland gibt es auf Ausland spezialisierte Krankenversicherungsunternehmen, deren Angebote gründlich geprüft und verglichen werden sollten.

Schulfragen

Bei Mitnahme schulpflichtiger Kinder ist die Schulfrage im frühestmöglichen Stadium vor geplanter Ausreise zu klären. In Accra gibt es seit 1966 die German-Swiss-International-School, die seit dem Schuljahr 2012/13 zu den anerkannten deutschen Auslandsschulen gehört. Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch, die Schule führt im englischen Schulsystem von der „Nursery“ über „Primary“ (Klasse 1b bis b6) bis zur „Junior High School“ (7 bis 9) und arbeitet gegenwärtig am Aufbau einer gymnasialen Oberstufe.

Darüber hinaus gibt es noch weitere internationalen Schulen, darunter die Ghana International School, gegründet 1955, mit Koedukation und Schülern aus zahlreichen verschiedenen Ländern und Kulturen. Außerdem gibt es die American International School mit christlichem Hintergrund, die British International School, die Association International School (AIS) sowie auch eine französische Schule sowie die Delhi School of Ghana in Tema, eine halbe Autostunde von Accra entfernt. Wie üblich bei Privatschulen sind die Gebühren generell hoch und sollten von Expatriates rechtzeitig in die finanziellen Verhandlungen mit dem jeweiligen Arbeitgeber eingeschlossen werden.

Dieser Artikel ist Teil 1 der Serie: Als Expatriate nach Ghana.

Teil 2: Etablierung (06.11.2017)
Teil 3: Personalmanagement (20.11.2017)
Teil 4: Soziales Umfeld / Stolpersteine (04.12.2017)
Teil 5: Interview: “Man braucht Neugierde, Offenheit, Respekt, Humor und Geduld”(18.12.2017)

(Bildnachweis: Stiefi & Monkey Business & Minerva Studio & bst2012 – Fotolia.com)

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