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Als Expatriate nach Ghana – Teil 3: Personalmanagement

Wer als Fachkraft von seinem Unternehmen ins Ausland versetzt wird, der wird mit einer ganzen Reihe von zumeist organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Blog:subsahara-afrika beleuchtet mit einer Artikelserie ausgesuchte Aspekte einer Entsendung nach Ghana. Im Fokus des dritten Teils: Fragen des Personalmanagements.

Die Fachkraft eines international tätigen Unternehmens, die für einen bestimmten kürzeren oder längeren Zeitraum – meist ein bis drei Jahre – in eine Auslandsniederlassung versetzt wird, bezeichnet man als Expatriate. Eine solche Versetzung beinhaltet ganz spezielle Herausforderungen an die Arbeitnehmer und ihre Familien, die sich aus dem Leben und Arbeiten in einem fremden Kulturkreis ergeben. Eine besondere Herausforderung stellt für „frischgebackene“ Expatriate-Familien auch die Beschäftigung von Hauspersonal dar, und im neuen Job in der ausländischen Niederlassung sind spezielle Bedingungen des lokalen Arbeitsmarktes zu beachten.

Hauspersonal – wer Glück hat, arbeitet für westliche Expatriates

Die Beschäftigten in privaten Haushalten (domestic workers) gehören in Ghana wie in den allermeisten afrikanischen Ländern auf dem Arbeitsmarkt zu den „Ärmsten der Armen“, die vor allem in den Häusern der Mittelschicht regelrecht ausgebeutet werden. Die für westliche Ohren unglaublichen Einzelheiten dieser Verhältnisse sind in Ghana seit 2012 schwarz auf weiß in einer Untersuchung festgehalten (Report on Domestic Workers in Ghana, Labour Research and Policy Institute, Ghana Trades Union Congress [TUC]). Arbeiten in privaten Haushalten sind im nationalen Arbeitsgesetz (Labour Law 2003) von vielen Vergünstigungen und Ansprüchen der Arbeitnehmer ausdrücklich ausgenommen, und selbst die auch für „domestic workers“ geltenden Schutzbestimmungen sind bei den Betroffenen in aller Regel unbekannt – mangels Schulbildung und Allgemeinwissen.

Was in dem Report allerdings an mehreren Stellen betont wird, ist eine allgemein bekannte Tatsache: dass die Beschäftigten in den Haushalten von Expatriates, jedenfalls solchen aus westlichen Hemisphären (Europa, USA), unter den weitaus besten Konditionen leben und arbeiten. Dazu gehören: geregelte Arbeitsstunden pro Tag, ordentliche und pünktliche Bezahlung, mehrwöchiger Jahresurlaub, Bezahlung von medizinischer Versorgung und bezahlten Krankentagen, oft ergänzt um weitere Vergünstigungen wie Beihilfen zum Schulgeld für die Kinder u.Ä. Eine faire und freundliche Behandlung seiner Hausangestellten ist für die meisten Expatriates in einem Land wie Ghana nicht nur eine humanitäre Selbstverständlichkeit, sondern auch eine Absicherung: weil eine harmonische Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zuletzt zur persönlichen Sicherheit von Haus und Familie beiträgt. Denn erfahrungsgemäß sind in allen afrikanischen Ländern Überfälle, Einbrüche und Schlimmeres im häuslichen Bereich in vielen Fällen „Insiderjobs“, in die unzufriedene Hausangestellte verwickelt sind.

Noch ein Hinweis zum Thema Agenturen für Hausangestellte: Deren Methoden sind in Ghana eher fragwürdig, da hier eine weitere Art von finanzieller Ausbeutung praktiziert wird (mit bis zu 50% Abgabe der Gehälter oft bis zu zwei Jahren). Daher sollte besser eine Vermittlung über persönliche Empfehlung im Bekanntenkreis o.Ä. versucht werden. Immer empfehlenswert ist die Vereinbarung einer Probezeit. Unbedingt wissenswert sind die verschiedenen Bestimmungen im Arbeitsgesetz für domestic work. Dazu gehören im Einzelnen Mindestlohnbestimmungen, schriftliche Arbeitsverträge mit allen vereinbarten Bedingungen, gesetzliche Bestimmungen zu Entlassungsgründen usw. sowie ferner auch die vorgeschriebene Anmeldung zur Sozialversicherung (Pensions Act / social security agency) und nationalen Krankenversicherung (National Health Insurance System [NHIS]). Die Einhaltung der vielfältigen Vorschriften wird zwar in der Praxis so gut wie nicht kontrolliert – wie die oben erwähnten Praktiken zeigen –, aber wenn kontrolliert werden sollte, dann noch am ehesten bei Expatriates.

Betriebliche Mitarbeiter – Der lokale Arbeitsmarkt

Ghana hat das gleiche Arbeitsmarktproblem wie die meisten afrikanischen Länder: viel zu wenige Arbeitsplätze für die rasant zunehmende Erwerbsbevölkerung, mit derzeit 300.000 Schulabgängern jährlich, die auf den Arbeitsmarkt strömen und nur zu rund 2% eine Anstellung auf dem regulären („formalen“) Arbeitsmarkt finden. Wegen des für Afrika typischen hohen Bevölkerungswachstums (laut World Population Review wird dieses in 2017 bei 2% liegen) und der hohen Geburtenrate (vier Kinder pro Frau) zählt etwa die Hälfte der gesamten Einwohnerzahl (geschätzte 28,7 Mio. in 2017) zur erwerbsfähigen Bevölkerung. Der Bildungsstand der jungen Bevölkerung ist für afrikanische Verhältnisse relativ hoch, wobei der Stand der praktischen bzw. technischen Berufsausbildung in den letzten Jahren zurückgegangen ist und nur 2% der jugendlichen Bevölkerung umfasst. Der National Vocational Training Act von 1997 einschließlich Durchführungsbestimmungen (National Vocational Training Regulations) hält alle Unternehmen an, Ausbildungsgänge für die Beschäftigten einzurichten.

Für die Niederlassungen ausländischer Unternehmen ist die betriebliche Ausbildung neu eingestellter Mitarbeiter in jedem Fall auch in Ghana wie in anderen afrikanischen Ländern eine unbedingte Notwendigkeit, um Kompetenz in der Belegschaft zu erreichen. Die Bindung an den Arbeitgeber sollte durch entsprechende positive Arbeitsbedingungen gefördert werden, um möglichst das Risiko der Abwanderung gut ausgebildeter Arbeitskräfte zu verringern. Was die ghanaische Arbeitskultur angeht, so sollte sich ein neuer Expatriate-Chef darauf einstellen, dass die ghanaischen Mitarbeiter Kompetenz und klare Anweisungen in freundlichem Kommunikationsstil erwarten. Die Übernahme von Eigenverantwortung – auch dies nicht anders als in den meisten afrikanischen Ländern – ist dagegen nicht ohne Weiteres zu erwarten (siehe hierzu auch die Ausführungen im “Praxisspiegel Ghana“, zu finden in der Publikation “Interkulturell kompetent unterwegs in Subsahara-Afrika“).

Wichtig zu wissen ist, dass Ghana rund 120 einzelne Gesetze zum Arbeitsmarkt bei der International Labour Organisation (ILO) registriert hat. Mit den wesentlichen Bestimmungen sollte sich jeder mit Personal befasste Expatriate vertraut machen. Einen aktuellen Überblick über den ghanaischen Arbeitsmarkt gibt eine Gewerkschaftsstudie aus Dänemark (Labour Market Profile Ghana 2016). Es gelten im Einzelnen Bestimmungen vor allem zu Mindestlohn, Wochenarbeitszeit, Jahresurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Kinderarbeit, Arbeitsschutzbestimmungen, betrieblicher Ausbildung und Ausgestaltung / Befristung von Arbeitsverträgen.

Dieser Artikel ist Teil 3 der Serie: Als Expatriate nach Ghana.

Teil 1: Vorbereitung (16.10.2017)
Teil 2: Etablierung (06.11.2017)
Teil 4: Soziales Umfeld / Stolpersteine (04.12.2017)
Teil 5: Interview: “Man braucht Neugierde, Offenheit, Respekt, Humor und Geduld”(18.12.2017)

(Bildnachweis: Stiefi & Monkey Business & Minerva Studio & bst2012 – Fotolia.com)

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