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Erneute Erweiterung der Hermesdeckungen für Afrika-Exporte

Nachdem die Bundesregierung im Dezember 2014 die Absicherungsmöglichkeiten für Exporte in einige Länder Subsahara-Afrikas erweitert hat, dehnt sie sie nunmehr weiter aus. Für deutsche Exporteure ergeben sich dadurch verbesserte Deckungsmöglichkeiten für Exporte nach Afrika sowie für kleinvolumige Geschäfte weltweit.

Für viele afrikanische Länder sind die Deckungsmöglichkeiten der Exportkreditgarantien, sogenannte Hermesdeckungen, bei Geschäften mit öffentlichen Bestellern eingeschränkt. Bislang mussten Exporteure oder die finanzierenden Banken zehn Prozent Selbstbehalt (statt regulär 5 %) bei eventuellen Schadensfällen übernehmen. Ab sofort wird der Selbstbehalt in denjenigen Ländern abgesenkt, die im Rahmen der G20-Initiative „Compact with Africa“ die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert haben. Das betrifft uneingeschränkt die Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) und den Senegal sowie – mit gewissen Einschränkungen – Äthiopien, Ghana und Ruanda. Geschäfte mit öffentlichen Bestellern in den letztgenannten drei Staaten werden grundsätzlich nur abgedeckt, wenn das betroffene Geschäft die Schuldentragfähigkeit dieser Staaten nicht negativ beeinträchtigt. Euler Hermes wendet, sofern auf dieser Grundlage eine Deckung übernommen wird, den regulären Selbstbehalt von fünf Prozent an. Geplant ist, diese Verbesserung schrittweise auch auf andere afrikanische Länder der G20-Initiative „Compact with Africa“ auszuweiten, soweit es die jeweiligen Reformfortschritte zulassen.

Die Finanzierung von kleinvolumigen Exportgeschäften („small tickets“) durch Banken ist aufgrund regulatorischer Anforderungen oft verhältnismäßig aufwändig. Als wesentlicher erster Schritt wird zum 1. Juli 2018 das Kernstück der Hermesdeckungen, die sogenannte Lieferantenkreditdeckung, in einer vereinfachten, standardisierten und digitalen Version zur Verfügung gestellt. Geschäfte mit Auftragswerten von bis zu fünf Millionen Euro und Kreditlaufzeiten von bis zu fünf Jahren können in Zukunft elektronisch beantragt werden. Exporteure können dabei sofort sehen, ob ein Geschäft grundsätzlich deckungsfähig ist und welche Prämie anfällt. Die Bearbeitungszeiten werden dadurch deutlich reduziert. Zudem entfällt die Antragsgebühr in einer Testphase von einem Jahr komplett.

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