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Als Expatriate nach Südafrika – Teil 3: Personalmanagement

Wer als Fachkraft von seinem Unternehmen ins Ausland versetzt wird, der wird mit einer ganzen Reihe von zumeist organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Blog:subsahara-afrika beleuchtet mit einer Artikel-Serie ausgesuchte Aspekte einer Entsendung nach Südafrika. Im Fokus des dritten Teils: Fragen des Personalmanagements.

Die Fachkraft eines international tätigen Unternehmens, die für einen bestimmten kürzeren oder längeren Zeitraum – meist ein bis drei Jahre – in eine Auslandsniederlassung der Firma versetzt wird, wird als Expatriate bezeichnet. Für sie und ihre mitziehende Familie beinhaltet die Versetzung ganz spezielle Herausforderungen, die sich aus dem Leben und Arbeiten in einem fremden Kulturkreis ergeben. Eine besondere Herausforderung stellt für „frischgebackene“ Expat-Familien auch die Beschäftigung von Hauspersonal dar, und im neuen Job in der ausländischen Niederlassung sind spezielle Bedingungen des lokalen Arbeitsmarktes zu beachten.

Hauspersonal – „Madam & Eve“

Zwischen 1 Mio. und 1,5 Mio. (schwarze) Südafrikaner arbeiten als sog. „domestic workers“ („domestics“) in privaten Haushalten, als Dienstmädchen, Gärtner, Kindermädchen (Nanny) oder auch als Fahrer für die Kinder. Dies unterscheidet sich zunächst einmal nicht von den Gegebenheiten in anderen afrikanischen Ländern, doch spielt hierbei die Hypothek der Apartheid eine besondere Rolle: Im alten und auch im neuen Südafrika ist die Klasse der „Dienstherren“ (weitaus überwiegend) weiß, während in anderen afrikanischen Ländern nur ein kleiner Teil der Oberschicht (hauptsächlich Expatriates) eine andere Hautfarbe als ihr Hauspersonal hat. Und in solchen Ländern werden „weiße“, d.h. europäische und amerikanische Arbeitgeber sogar besonders von den einheimischen Hausangestellten geschätzt, weil diese in aller Regel ihre Leute besser bezahlen und besser behandeln als die afrikanische Oberklasse.

Wer dagegen als europäischer Expatriate etwa aus einem anderen afrikanischen Land nach Südafrika versetzt wird, muss sich in diesem Bereich auf ganz andere Sensibilitäten einstellen. Dies ist Folge der langen Apartheid-Vergangenheit des Landes, in der für die schwarze Mehrheitsbevölkerung nur geringqualifizierte Jobs bei den weißen Arbeitgebern in Frage kamen. Vor diesem Hintergrund ist jedem Newcomer dringend anzuraten, die inzwischen eingeführten speziellen Arbeitnehmerschutzgesetze für Hausangestellte (Mindestlohn, Überstundenzuschläge, Arbeitszeitregelungen, usw.) peinlich genau zu beachten und wenn möglich noch etwas großzügiger zu handhaben als nach den Buchstaben des Gesetzes (Domestic Workers Act / Gewerkschaft: South African Domestic Service and Allied Workers Union / SADSAWU). Denn auch die geltenden Mindestlöhne reichen in der Praxis kaum zum Leben, wenn Miete für die Township-Wohnung, Kosten für den täglichen (oft stundenlangen) Transportweg zur Arbeit und etwa noch Schulgeld für Kinder usw. von einem Dienstlohn bezahlt werden müssen – von Unterstützung der Großfamilie, Finanzierung von Begräbnissen und weiteren Familienverpflichtungen in der afrikanischen Gesellschaft ganz zu schweigen.

Aus Europa zugezogene Expats mit ihrem Hintergrund der in Europa üblichen sozialen Absicherung sind in aller Regel sensibel für solche Beschwernisse im Leben ihrer Beschäftigten, die ihnen selbst und ihren Familien das häusliche Leben ja wiederum so angenehm wie möglich machen sollen. Übrigens sollte man sich auch durchaus bewusst machen, dass eine harmonische Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zuletzt ein wesentlicher Sicherheitsaspekt im häuslichen Bereich ist. Denn erfahrungsgemäß sind in allen afrikanischen Ländern Überfälle, Einbrüche und Schlimmeres im häuslichen Bereich in vielen Fällen „Insiderjobs“, in die unzufriedene Hausangestellte verwickelt sind.

Eine humorvolle Einführung in die Welt der südafrikanischen (weißen) Mittelklasse und ihrer (schwarzen) Bediensteten ist das berühmte Cartoon „Madam & Eve“, das in der Zeit der südafrikanischen Wende (1992) von zwei Karikaturisten kreiert, später auch in eine Sitcom umgewandelt wurde und täglich in diversen (auch ausländischen) Zeitungen von Millionen Menschen weltweit gelesen wird. Das Cartoon um die weiße Mittelklassehausfrau Gwen Anderson („Madam“) und ihre schwarze Hausangestellte Eve kann durchaus als unterhaltsame Einführung in die südafrikanische Gesellschaft mit ihren Gewohnheiten, Eigentümlichkeiten und sogar sprachlichen Besonderheiten angesehen werden – von „Mielie“ (auch: „Mealie“) für das Grundnahrungsmittel Maismehl bis zu „robot“ für Verkehrsampeln.

Zur Suche nach geeignetem Hauspersonal hier noch ein wichtiger Rat an Newcomer: Nach Erfahrungen aus der Praxis empfiehlt es sich durchaus, eine Agentur einzuschalten, von der es etliche gibt. Diese stellen für private Beschäftigungsverhältnisse einen rechtlich abgesicherten Vertrag zur Verfügung. Hierbei kann man vor allem auch eine Probezeit vereinbaren und ggf. – wenn es denn tatsächlich schiefgehen sollte – den oder die Bedienstete „auswechseln“. Dies ist in jedem Fall erheblich unproblematischer als eine formale Entlassung von Hausangestellten, die häufig noch juristischen Ärger nach sich zieht. Eine solche Erfahrung machen viele Expatriates in Afrika, weil bei ihnen Unkenntnis rechtlicher Bestimmungen und Furcht vor lokalen Gerichten vorausgesetzt wird und daher auch ordnungsgemäß entlassene Angestellte gern mit allen Mitteln versuchen, möglichst große Abfindungssummen herauszuschlagen.

Betriebliche Mitarbeiter – Der lokale Arbeitsmarkt

Der südafrikanische Arbeitsmarkt ist geprägt von Ungleichgewichten bzw. Widersprüchen: Zum einen besteht eine seit Jahren anhaltende Massenarbeitslosigkeit von je nach Erfassung 25 bis 35%, verursacht durch den starken Bevölkerungszuwachs (pro Jahr 500.000 neue Jobsuchende) sowie ein in weiten Teilen noch unzureichendes Bildungswesen. Zum anderen leidet die Wirtschaft nach wie vor unter einem erheblichen Fachkräftemangel, der durch den Wegzug vieler hochqualifizierter weißer Südafrikaner nach dem Ende der Apartheid noch verstärkt wurde. Inzwischen hat Berichten zufolge eine teilweise Rückwanderung dieser Gruppe nach Südafrika begonnen.

Diese Gegebenheiten machen die Suche nach lokalem gewerblichen Personal für eine ausländische Niederlassung nicht gerade einfach. Empfehlenswert ist die Einschaltung einer Vermittlungsagentur, insbesondere wenn Mitarbeiter mit einer Spezialisierung gesucht werden. Vermittlungskosten betragen zwischen 15 und 25% des Jahresgehalts einer vermittelten Fachkraft. Im Übrigen sind auch heute noch hochqualifizierte schwarze Fachkräfte sehr rar auf dem Arbeitsmarkt und (aufgrund der Affirmative Action, s.u.) entsprechend teuer (im Volksmund „black diamonds“): Die Gehälter liegen in der Praxis um rund 20% über denen weißer Kollegen.

Training “on the job” und B-BBEE

Der Mangel an qualifizierten Fachkräften und das Heer an verfügbaren Arbeitslosen legt eine Ausbildung geringqualifizierter Arbeitskräfte im Betrieb mit „Training on the job“ nahe. Das Risiko einer Abwerbung muss hierbei im Einzelfall allerdings in Kauf genommen werden. Es gibt ferner auch zahlreiche Ausbildungsinitiativen von Wirtschaftsverbänden, u.a. auch von der deutschen Industrie- und Handelskammer (Auslandshandelskammer, AHK).

Nach dem Ende der Apartheid hat die Regierung eine Politik der „Affirmative Action“ als sog. Black Economic Empowerment (BEE) – seit der letzten Novellierung 2014 jetzt Broad-Based Black Economic Empowerment – B-BBEE – eingeführt, womit sukzessive die früher benachteiligten schwarzen und farbigen Südafrikaner bevorzugt in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen. Hierzu werden die Unternehmen verpflichtet, bestimmte Einstellungsquoten für schwarzes Personal zu erfüllen. Dies hat umgekehrt dazu geführt, dass weiße Südafrikaner praktisch keinerlei Möglichkeit haben, etwa in der staatlichen Verwaltung oder öffentlichen Unternehmen unterzukommen und daher verstärkt in die Privatwirtschaft und in die Selbstständigkeit streben. Für Niederlassungen privater ausländischer Unternehmen bedeutet dies wiederum, dass ggf. für eine Position auch gut qualifizierte weiße Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Andererseits wirkt sich in der Praxis die Anwendung der B-BBEE-Regeln oft als Behinderung bzw. Verhinderung einer Investition aus dem Ausland aus, wenn etwa gut eingefahrene mittelständische Familienunternehmen sich nicht in der Lage sehen bzw. nicht willens sind, bei einer Niederlassung in Südafrika einen neuen, bis dato unbekannten und ungeprüften „Quotenmanager“ zur Erfüllung der B-BBEE-Vorschriften ins Boot zu holen.

Bei der Beschäftigung von lokalen Arbeitskräften gibt es für Unternehmen auch die Option befristeter Verträge oder die Einschaltung von Zeitarbeitsfirmen. Beide Arten von Arbeitsverhältnissen haben in den letzten Jahren zugenommen. Allerdings sind die Bedingungen für die Beschäftigung von Zeitarbeitern verschärft worden mit einer Verkürzung der Frist bis zur automatischen Volleinstellung auf drei Monate. Ansonsten sind generell bezüglich Entlohnung, Arbeitszeiten usw. die sog. Basic Conditions of Employment Act (2014) zu beachten. Dazu gehören u.a. Arbeitszeitbestimmungen, Urlaubsregeln, Mutterschaftszeit und Elternzeit, Sonderurlaub für familiäre Angelegenheiten, Überstunden- und Nachtschichtregelung, Feiertagsregelung usw.. Für alle arbeitsrechtlichen Fragen ist das südafrikanische Labour Department zuständig.

Rolle der Gewerkschaften zwiespältig

Der gewerkschaftliche Organisationsgrad der südafrikanischen Arbeitswelt ist insgesamt nicht sehr hoch und konzentriert sich stark auf den öffentlichen Dienst. Dennoch spielen mächtige Gewerkschaften eine eher ungute Rolle für Wirtschaft und Beschäftigte, da wegen unzureichendem Rechtsrahmen gewerkschaftliche Aktionen von einem militanten Kern der Verbände dominiert werden. Dieser zeichnet sich durch hohe Opfer- und Kampfbereitschaft (etwa gegen Streikbrecher) aus. Daher sind trotz fehlender Ausgleichszahlungen aus Gewerkschaftskassen lange Streikwellen häufig in Südafrika, oft auch geprägt von gewalttätigen Ausschreitungen im Rahmen von Tarifkonflikten. Fachleute fordern seit langem eine Reform des Streikrechts, vor allem mit Einführung verbindlicher Urwahlen sowie von Schlichtungsmechanismen.

Dieser Artikel ist Teil 3 der Serie: Als Expatriate nach Südafrika.

(Bildnachweis: Stiefi & Monkey Business & Minerva Studio & bst2012 – Fotolia.com)

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